Informationen für Autofahrer

Definition und Bestimmungen

Wer Alkohol trinkt, sollte danach kein Auto fahren. Das weiß heutzutage selbstverständlich jedes Kind. Die gute Nachricht: Wer Sekt, Bier oder Wein trinken will, ohne sich und andere im Straßenverkehr zu gefährden, kann mittlerweile auf diverse alkoholfreie Alternativen zurückgreifen.

ALKOHOL AM STEUER? DON’T DRINK AND DRIVE

Für Autofahrer und andere Verkehrsteilnehmer gibt es in Deutschland per Gesetz eindeutige Promillegrenzen, die mit Bußgeldern, Einträgen in Flensburg, Führerscheinentzug oder sogar Freiheitsstrafen geahndet werden. Bereits ab 0,3 Promille, die schon mit einem ordentlichen Glas Bier erreicht sein können, spricht man von einer „relativen Fahruntüchtigkeit“. Deshalb gilt ganz klar: wer alkoholische Getränke genießen will, gehört danach nicht mehr hinters Steuer.

WIE VIEL ALKOHOL STECKT IN ALKOHOLFREIEN GETRÄNKEN?

Wenn ein Getränk die Bezeichnung alkoholfrei trägt, kann darin immer noch ein kleiner Anteil Restalkohol enthalten sein. Laut Gesetz dürfen Sekt, Wein oder Bier als alkoholfrei bezeichnet werden, wenn sie maximal 0,5% vol. Alkohol enthalten. Je nach Herstellungsverfahren sind die Werte noch niedriger. Ein Glas alkoholfreier Sekt* (100 ml) enthält also maximal 0,5 ml Alkohol.

WIE VIELE ALKOHOLFREIE GETRÄNKE DÜRFEN AUTOFAHRER TRINKEN?

Autofahrer können die alkoholfreien Alternativen ohne Bedenken genießen. Sogar Fahranfänger, für die striktes Alkoholverbot gilt, dürfen hier zugreifen. Denn selbst wer in kurzer Zeit große Mengen davon trinkt, wird nicht betrunken. Das hat das Institut für Rechtsmedizin der Universität Freiburg in einer Alkoholfrei-Studie nachgewiesen: nach 1,5 Litern „alkoholfrei“ lag die höchste gemessene Blutalkoholkonzentration bei 0,0056 Promille. Das ist weniger als ein Dreißigstel des Erlaubten. Bereits 30 Minuten nach dem letzten Schluck konnte bei keinem der Probanden mehr Alkohol nachgewiesen werden.

 

*Schäumendes Getränk aus alkoholfreiem Wein