WO LIEGT DIE PROMILLEGRENZE FÜR RADFAHRER?
Laut Straßenverkehrsgesetz dürfen Radfahrer bis zu 1,6 Promille im Blut haben, ohne mit einer Geldstrafe rechnen zu müssen. Das ist ein erstaunlich hoher Wert, denn mit 1,6 Promille befinden wir uns bereits in jenem Rauschzustand, den man allgemein „betrunken“ nennt: Die Orientierung ist gestört, die Bewegungskoordination beeinträchtigt und das Selbstbewusstsein gesteigert. Eine gefährliche Kombination. Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) empfiehlt deshalb deutlich niedrigere Promillegrenzen für Radfahrer
ALKOHOL AM LENKER: GEFAHREN UND BUSSGELDE
Schon ab 0,5 Promille macht sich der Alkohol im Körper bemerkbar, Konzentration und Aufmerksamkeit lassen merklich nach. Wer deshalb nicht mehr in der Lage ist, ein Fahrzeug sicher im Verkehr zu führen, muss mit einer Strafanzeige rechnen. Es schadet also nicht, den Promillerechner anzuwerfen, bevor man in die Pedale tritt. Denn auch das Fahrrad ist ein Fahrzeug: Wer betrunken Rad fährt, gefährdet sich und andere, kann Geldbußen und Punkte in Flensburg erhalten oder den Führerschein verlieren.
UNBESCHWERT GENIESSEN: WENIGER ALKOHOL, MEHR BEWEGUNG
Wer jegliche Risiken vermeiden und trotzdem mobil bleiben will, greift auf alkoholfreie Getränke zurück und fährt Rad. Das ist die gesündere Entscheidung. Wer hingegen Alkohol genießen will, sollte dies in Maßen tun und sein Fahrrad schieben oder stehen lassen. Das ist die vernünftigere Entscheidung.
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