StartseiteKontaktImpressumNutzungsbedingungenRotkaeppchen.de
Spot starten
Legale Grundlage für „Alkoholfrei“

Die legale Grundlage für die Kategorie „Schäumendes Getränk aus entalkoholisierten Weinen“ findet sich unter §47 (3) WeinVO. 

Laden Sie sich das PDF hier herunter:
http://bundesrecht.juris.de
/bundesrecht/weinv_1995/gesamt.pdf

Der entsprechende Wortlaut des §47 WeinVO ist folgender:
„(3) Schäumende Getränke, die durch Vergärung oder unter Zusatz von Kohlensäure aus Getränken, die den Bestimmungen des Absatzes 1 entsprechen, hergestellt sind, dürfen in den Verkehr gebracht werden, wenn sie:
1. weniger als 0,5 Volumenprozent Alkohol enthalten und

2. als „Schäumendes Getränk aus alkoholfreiem Wein" auf den Flaschen, Behältnissen,Verpackungen, Getränkekarten und Preislisten bezeichnet
sind (…)

Auf dem mit dem Behältnis verbundenen Etikett hat derjenige, der das
Etikett anbringt, die Angabe „Schäumendes Getränk aus alkoholfreiem
Wein" in Schriftzeichen der gleichen Art, Farbe und Größe so anzugeben,
dass sie sich deutlich von den anderen Angaben abhebt.“

Hier geht es zur
Rotkaeppchen.de Seite