Ein Mann in Business-Kleidung fährt auf einem E-Scooter, was die Wichtigkeit der nüchternen Nutzung von E-Scootern auf der Informationsseite zum Thema "Alkohol und E-Scooter" unterstreicht.

Vorsicht bei der Transportwahl: Alkohol und E-Scooter

Auf dem Heimweg und keine Lust zu laufen? Die Lösung kann ein E-Scooter sein. In vielen großen Städten sind E-Scooter verfügbar und dank der Möglichkeit, diese spontan per Handy zu buchen, sind sie sehr beliebt. Doch auch hier gilt: Betrunkenes Fahren mit dem E-Scooter ist verboten! Es gelten die gleichen Promillegrenzen wie beim Autofahren.

Wie beim Auto- und Radfahren müssen Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren das Steuer nüchtern in die Hand nehmen. Nach dieser Zeit liegt die erlaubte Obergrenze bei 0,3 Promille.

Ab 0,3 Promille drohen Bußgelder

Auch ab einem Wert von 0,3 Promille können bereits strafrechtliche Konsequenzen drohen. Denn man gilt dann als “relativ fahruntüchtig”. Treten dann entsprechende Ausfallerscheinungen hinzu, die auf eine alkoholbedingte Fahrunsicherheit schließen lassen, ist bereits eine Bestrafung wegen eines Trunkenheitsdelikts möglich. Dieses kann mit Geldstrafe und Entziehung der Fahrerlaubnis, im schlimmsten Fall sogar mit Freiheitsstrafe geahndet werden

Ab einem Wert von 0,5 Promille wird zudem stets eine Ordnungswidrigkeit festgestellt, die mit bis zu 3000 Euro Geldbuße geahndet werden kann. Häufig werden aber jedenfalls Erstverstöße mit 2-3 Punkten in Flensburg, Fahrverbot und Geldbuße um die 500 Euro geahndet.

Fahrerlaubnisverlust auch auf dem E-Scooter

Ab einem Wert von 1,1 Promille aufwärts gilt man als "absolut fahruntauglich" auf dem E-Scooter. Bei einer Kontrolle drohen sowohl ordnungsrechtliche Konsequenzen wie Punkte, Bußgelder und ein Fahrverbot für ein bis drei Monate, sowie strafrechtliche Konsequenzen (Geld- oder Freiheitsstrafe, Entzug der Fahrerlaubnis, zu deren Wiedererlangung eine MPU nötig sein kann). Bei wiederholten Verstößen ist sogar eine Haftstrafe möglich.

Auch wenn der E-Scooter harmlos erscheinen mag, kann eine unbedachte und alkoholisierte Nutzung schwere Konsequenzen nach sich ziehen. Es sollte stets bedacht werden, dass man auch mit dem E-Scooter ein aktiver Verkehrsteilnehmer ist. Daher sollte nach einem geselligen Abend mit Freunden entweder zu Fuß nach Hause gegangen werden oder auf alkoholfreie Alternativen des Lieblingsgetränks zurückgegriffen werden.